Brandschutztechnische Prüfung
Die bauaufsichtlichen Anforderungen des Brandschutzes finden in den Planungen des Architekten bzw. separaten Fachplanungen Berücksichtigung.
Die Prüfung dieser Planungen im Sinne des Vier-Augen-Prinzips kann der Bauherr im Rahmen des Bauantragsverfahrens durch einen amtlich anerkannten Prüfsachverständigen vornehmen lassen (in Rheinland-Pfalz gemäß § 65 (4) Landesbauordnung). Für solche Prüfungen ist Dipl.-Ing. (FH) Benjamin Nolte von der obersten Bauaufsichtsbehörde Rheinland-Pfalz anerkannt.
In dreizehn Bundesländern (ausgenommen Baden-Württemberg, Hamburg und Niedersachsen) ist die Gleichwertigkeit der Anerkennung gegeben.
Projekte
z.B.
- Produktionsanlage zur Eierverwertung, Pirmasens
- Nutzungsänderung Mehrfamilienhaus, Frankfurt a.M.
Ansprechpartner
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Dipl.-Ing. (FH) Benjamin Nolte
Geschäftsführender Gesellschafter, Brandschutzplanung, Prüfsachverständiger für Brandschutz. Von der obersten Bauaufsichtsbehörde Rheinland-Pfalz anerkannt.
nolte@ibc-suedwest.de