Prüfung und Gutachten

Brandschutztechnische Prüfung

Die bauaufsichtlichen Anforderungen des Brandschutzes finden in den Planungen des Architekten bzw. separaten Fachplanungen Berücksichtigung.
Die Prüfung dieser Planungen im Sinne des Vier-Augen-Prinzips kann der Bauherr im Rahmen des Bauantragsverfahrens durch einen amtlich anerkannten Prüfsachverständigen vornehmen lassen (in Rheinland-Pfalz gemäß § 65 (4) Landesbauordnung). Für solche Prüfungen ist Dipl.-Ing. (FH) Benjamin Nolte von der obersten Bauaufsichtsbehörde Rheinland-Pfalz anerkannt.

In dreizehn Bundesländern (ausgenommen Baden-Württemberg, Hamburg und Niedersachsen) ist die Gleichwertigkeit der Anerkennung gegeben.


Projekte

z.B.

  • Produktionsanlage zur Eierverwertung, Pirmasens
  • Nutzungsänderung Mehrfamilienhaus, Frankfurt a.M.

Ansprechpartner

  • Dipl.-Ing. (FH) Benjamin Nolte

    Geschäftsführender Gesellschafter, Brandschutzplanung, Prüfsachverständiger für Brandschutz. Von der obersten Bauaufsichtsbehörde Rheinland-Pfalz anerkannt.

    nolte@ibc-suedwest.de